Auch Gefangene haben Kinder: Angehörigenarbeit im Strafvollzug
Die Verbüssung einer Haftstrafe ist ein einschneidendes Erlebnis. Die sozialen Beziehungen, insbesondere die familiären, können nur bedingt aufrechterhalten werden. Für die Gefangenen und ihre Angehörigen ist dies eine grosse Belastung. Es ist bekannt, dass enge familiäre Bindungen für eine gelingende Resozialisierung wichtig sind. Der Einbezug von Angehörigen sollte demnach einen hohen Stellenwert in der Arbeit des Schweizer Strafvollzugs einnehmen. Inwieweit dies der Fall ist, wurde in einer Pilotstudie des Instituts für Delinquenz und Kriminalprävention untersucht. In der Veranstaltung werden Ergebnisse und ihre praktische Relevanz vorgestellt und diskutiert.