Vortragsabend mit anschliessender Diskussion
Menschen, deren Asylgesuch in der Schweiz abgelehnt wurde, die aber die Schweiz aus verschiedenen Gründen nicht verlassen können, werden in der Gemeinde ihrer Notunterkunft eingegrenzt, folglich machen sie sich strafbar, falls sie die Gemeinde verlassen (betrifft abgewiesene Asylsuchende in Gemeinden des Kantons Zürich).
Donnerstag, 8.12.2016, 18:30 Uhr
Hauptgebäude der Universität Zürich KOL-F-117